Vertrag von Luxemburg

Der Vertrag von Luxemburg (auch Saarvertrag; eigentlich: Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage) war ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem die schrittweise politische und wirtschaftliche Rückkehr des an Frankreich angegliederten Saarlandes zu Deutschland vereinbart wurde. Er wurde am 27. Oktober 1956 von den Außenministern der beiden Staaten, Heinrich von Brentano und Christian Pineau, in Luxemburg unterzeichnet.

Der Vertrag wurde in der Folge der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 ausgehandelt, bei der sich die Saarländer mit deutlicher Mehrheit gegen das Saarstatut entschieden hatten, welches das Saarland zu einem europäischen Territorium machen sollte.

Er ermöglichte die politische Eingliederung des Saarlandes in die Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1957. Wirtschaftlich wurde eine Übergangszeit vereinbart, die spätestens Ende 1959 auslaufen sollte. Bis dahin stellten das Saarland und Frankreich weiterhin eine Zoll- und Währungsunion dar – mit dem Franc als gesetzlichem Zahlungsmittel.

Der Vertrag enthielt Vereinbarungen zum Kohleabbau im Warndt-Gebiet wie auch über langfristige Kohlelieferungen nach Frankreich. Zugleich unterzeichneten die beiden Außenminister sowie Joseph Bech, Premierminister und Außenminister des Großherzogtums Luxemburg, einen weiteren Vertrag, in dem sie die Kanalisierung der Mosel zwischen Koblenz und Thionville als Großschifffahrtsstraße vereinbarten – dieser war ein Wunsch Frankreichs, da ein solcher Ausbau eine bessere Verkehrsanbindung Lothringens und dessen Montanindustrie bedeutete.


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